Mitglied werden
Sie möchten bei uns Mitglied werden oder sind bereits Mitglied und möchten in eine andere Abteilung wechseln oder Ihre persönlichen Daten ändern? Dann sind Sie hier genau richtig!
Ansprechpartner
Hendrik Stiller
Vorstandsvorsitzender
- Anträge
- Beiträge
- Rabatte
- Kündigung
Gute Gründe für eine Mitgliedschaft
- Gesundheitliche Vorteile: Sport hält Dich fit und gesund, und durch eine Mitgliedschaft in einem Sportverein erhältst Du regelmäßige Bewegung und kannst so Deine Gesundheit verbessern.
- Soziale Interaktion: Der Sportverein ist ein großartiger Ort, um neue Leute kennenzulernen und Freundschaften zu schließen. Du kannst dich mit Gleichgesinnten treffen und ein Gemeinschaftsgefühl erleben.
- Verbesserte sportliche Fähigkeiten: Wenn Du Deine sportlichen Fähigkeiten verbessern möchtest, ist ein Sportverein der perfekte Ort dafür. Du kannst von erfahrenen Trainern und Mitspielern lernen und Dich stetig weiterentwickeln.
- Teilnahme an Wettbewerben: Wenn Du Wettkampfsport magst, kannst Du als Mitglied in einem Sportverein an verschiedenen Turnieren und Meisterschaften teilnehmen.
- Freude am Sport: Ein Sportverein kann Dir helfen, Freude am Sport zu haben und Deine Leidenschaft für eine bestimmte Sportart zu entdecken oder zu vertiefen.
- Unterstützung für die lokale Gemeinschaft: Durch Deine Mitgliedschaft in einem Sportverein unterstützt Du nicht nur den Sport in Deiner Gemeinde, sondern auch die lokale Wirtschaft und die Infrastruktur.
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung: Der Sportverein bietet Dir die Möglichkeit, Deine Persönlichkeit weiterzuentwickeln und wichtige Fähigkeiten wie Teamwork, Durchhaltevermögen und Verantwortung zu erlernen.
Bitte sende eines der Formulare “Mitgliedsantrag” oder “Änderungsantrag” vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:
SV Eintracht Salzwedel 09 e.V. Schillerstraße 57
29410 Hansestadt Salzwedel
oder an:
Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres eingezogen.
Für unser Kursprogramm gelten gesonderte Kursgebühren.
Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeichnung und heißt künftig “SEPA-Lastschriftmandat”. Diese enthält zusätzlich zu Name, Adresse und Bankverbindung zwei weitere Angaben: ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des Lastschriftmandats, die sogenannte Mandatsreferenz (entspricht Ihrer Mitgliedsnummer plus einer laufenden Nummer beginnend mit 001) und eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung des Händlers, die sogenannte Gläubiger-ID. Die Gläubiger-ID des SVE Salzwedel 09 e.V. lautet: DE18ZZZ00000714341
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Erwachsene aktiv
10,00 EUR
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
6,00 EUR
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Passives Mitglied
3,00 EUR
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Förderndes Mitglied
1,00 EUR
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
- Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
- In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
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Erwachsene aktiv
8,00 EUR
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
4,00 EUR
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Passives Mitglied
3,00 EUR
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Förderndes Mitglied
1,00 EUR
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
- Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
- In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
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Erwachsene aktiv
7,00 EUR
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
6,00 EUR
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Passives Mitglied
3,00 EUR
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Förderndes Mitglied
1,00 EUR
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
- Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
er Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
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Erwachsene aktiv
11,00 EUR
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
Ohne Leistungsbezieher 7,00 EUR
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Passives Mitglied
3,00 EUR
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Förderndes Mitglied
1,00 EUR
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
- Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
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Erwachsene aktiv
10,00 EUR
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
8,00 EUR
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Passives Mitglied
3,00 EUR
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Förderndes Mitglied
1,00 EUR
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
- Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
- In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
- Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
- Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
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Erwachsene aktiv
5,00 EUR
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
5,00 EUR
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Passives Mitglied
3,00 EUR
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Förderndes Mitglied
1,00 EUR
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
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Erwachsene aktiv
75,00 EUR**
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Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv
35,00 EUR**
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Passives Mitglied
20,00 EUR**
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Familienbeitrag
-2,00 EUR/Monat
- Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der
Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der
Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden. - In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
- Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
- Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.
* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag
Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.
Ermäßigungen
Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen Ermäßigungen gewähren.
Wenn Sie volljährig in einer Ausbildung oder im Studium sind, kann der Beitrag für Erwachsene ermäßigt werden, siehe Beitragsübersicht der jeweiligen Abteilung. Der jeweils aktuelle Nachweis ist unaufgefordert in Kopie einzureichen.
Außerdem können die Beiträge von Kindern über Bildungsgutscheine abgerechnet werden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie den erforderlichen Beitrag für ein Halbjahr oder Jahr im Voraus bezahlt haben, um mit Bildungsgutscheinen eine Erstattung erhalten zu können.
Rückwirkend sind Ermäßigungen oder die Abrechnung von Bildungsgutscheinen leider nicht möglich. Es erfolgt keine Barauszahlung.
Sie möchten uns verlassen? Das ist sehr schade.
Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.
Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die Kündigung ist jeweils zum 30.06. bzw. 31.12. eines Kalenderjahres möglich. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.
Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Rückstand ist.
Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung vonseiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließen dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.
Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat als Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.