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Ansprechpartner

Hendrik Stiller

Vorstandsvorsitzender

Gute Gründe für eine Mitgliedschaft

Bitte sende eines der Formulare “Mitgliedsantrag” oder “Änderungsantrag” vollständig ausgefüllt und unterschrieben an:

SV Eintracht Salzwedel 09 e.V. Schillerstraße 57
29410 Hansestadt Salzwedel

oder an:

Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres eingezogen.

Für unser Kursprogramm gelten gesonderte Kursgebühren.

Die bisherige Lastschrifteinzugsermächtigung erhält eine neue Bezeichnung und heißt künftig “SEPA-Lastschriftmandat”. Diese enthält zusätzlich zu Name, Adresse und Bankverbindung zwei weitere Angaben: ein eindeutiges Identifikationsmerkmal des Lastschriftmandats, die sogenannte Mandatsreferenz (entspricht Ihrer Mitgliedsnummer plus einer laufenden Nummer beginnend mit 001) und eine Angabe zur eindeutigen Identifizierung des Händlers, die sogenannte Gläubiger-ID. Die Gläubiger-ID des SVE Salzwedel 09 e.V. lautet: DE18ZZZ00000714341

  • Erwachsene aktiv

    10,00 EUR

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    6,00 EUR

  • Passives Mitglied

    3,00 EUR

  • Förderndes Mitglied

    1,00 EUR

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.

  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres

  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl

** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Erwachsene aktiv

    8,00 EUR

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    4,00 EUR

  • Passives Mitglied

    3,00 EUR

  • Förderndes Mitglied

    1,00 EUR

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.

  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres

  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

 

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl

** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Erwachsene aktiv

    7,00 EUR

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    6,00 EUR

  • Passives Mitglied

    3,00 EUR

  • Förderndes Mitglied

    1,00 EUR

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • er Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.

  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.

  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres

  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl

** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Erwachsene aktiv

    11,00 EUR

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    Ohne Leistungsbezieher 7,00 EUR

  • Passives Mitglied

    3,00 EUR

  • Förderndes Mitglied

    1,00 EUR

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.

  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.

  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres

  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl

** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Erwachsene aktiv

    10,00 EUR

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    8,00 EUR

  • Passives Mitglied

    3,00 EUR

  • Förderndes Mitglied

    1,00 EUR

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl

** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Erwachsene aktiv

    5,00 EUR

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    5,00 EUR

  • Passives Mitglied

    3,00 EUR

  • Förderndes Mitglied

    1,00 EUR

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.

  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.

  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres

  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl 

** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

  • Erwachsene aktiv

    75,00 EUR**

  • Kinder 0-18 Jahren, Azubi, Studenten, Leistungsbezieher *, Rentner aktiv

    35,00 EUR**

  • Passives Mitglied

    20,00 EUR**

  • Familienbeitrag

    -2,00 EUR/Monat

  • Die Altersgrenze gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Der Familienbeitrag bei Ehe oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, danach gilt der
    Regelbeitrag für jedes Mitglied pro Monat. In der Familienbeitragszeit kann pro Mitglied, pro Monat vom jeweiligen Regelbeitragssatz der Erwachsenen und der
    Kinder von 0- 18 Jahren, Azubi, Student, Leistungsbezieher, Rentner aktiv 2,00€ ermäßigt werden.
  • In sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand auf Antrag des zuständigen Abteilungsleiters über die Höhe des monatlichen Beitrages.
  • Zahlung- bzw. Abrechnungstermine: Halbjährlich/ Jährlich zum 15.02 bis 01.03. und halbjährlich zum 15.08.- 01.09. jeden Jahres
  • Nutzt ein Mitglied aktiv mehrere Abteilungen, so wird bei der Hauptsportart (Erstanmeldung im Verein) der Festbetrag kassiert und bei nachfolgenden Nebensportarten 50% vom Regelbetrag der jeweiligen Abteilung.

* Leistungsbezieher = Sozialleistungen, Asyl
** nur Jahresbeitrag

Hinweis: Kombinationen verschiedener Ermäßigungen sind nicht möglich.

Ermäßigungen

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir Ihnen Ermäßigungen gewähren.

Wenn Sie volljährig in einer Ausbildung oder im Studium sind, kann der Beitrag für Erwachsene ermäßigt werden, siehe Beitragsübersicht der jeweiligen Abteilung. Der jeweils aktuelle Nachweis ist unaufgefordert in Kopie einzureichen.

Außerdem können die Beiträge von Kindern über Bildungsgutscheine abgerechnet werden. Hierzu ist es notwendig, dass Sie den erforderlichen Beitrag für ein Halbjahr oder Jahr im Voraus bezahlt haben, um mit Bildungsgutscheinen eine Erstattung erhalten zu können.

Rückwirkend sind Ermäßigungen oder die Abrechnung von Bildungsgutscheinen leider nicht möglich. Es erfolgt keine Barauszahlung.

Sie möchten uns verlassen? Das ist sehr schade.​

Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod des Mitgliedes, durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Rechtsfähigkeit der juristischen Person.

Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die Kündigung ist jeweils zum 30.06. bzw. 31.12. eines Kalenderjahres möglich. In besonderen Fällen entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit.

Ein Mitglied kann durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ausgeschlossen werden, wenn es in grober Weise gegen die Vereinsinteressen oder Satzungsinhalte verstoßen hat, wobei als ein Grund zum Ausschluss auch ein unfaires, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Vereinsmitgliedern gilt. Das Mitglied kann zudem auf Vorstandsbeschluss ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Rückstand ist.

Vor der Beschlussfassung ist dem Mitglied unter Fristsetzung vonseiten des Vorstandes Gelegenheit zu geben, sich hierzu zu äußern. Der Beschluss über den Ausschluss ist mit Gründen zu versehen und dem auszuschließen dem Mitglied durch eingeschriebenen Brief bekannt zu geben.

Gegen den Ausschließungsbeschluss des Vorstandes steht dem Mitglied das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb von einem Monat als Zugang des Ausschließungsbeschlusses beim Vorstand schriftlich eingelegt werden. Bei rechtzeitiger Berufung hat der Vorstand innerhalb von zwei Monaten die Mitgliederversammlung zur Entscheidung darüber einzuberufen. Geschieht dies nicht, gilt der Ausschließungsbeschluss als nicht erlassen. Wird Berufung nicht oder nicht rechtzeitig eingelegt, gilt dies als Unterwerfung unter Ausschließungsbeschluss, so dass die Mitgliedschaft als beendet gilt.

Wir danken unseren Partnern für die Unterstützung: